Drohnen-Pilotenschein – Alle Informationen

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Stefan Tschumi

Stefan liebt es, die Welt zu bereisen und unvergessliche Momente mit der Kamera festzuhalten. Ach ja, Kaffee liebt er auch.

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Wenn ich das Wort Drohne höre, dann erinnere ich mich noch an die Zeiten, wo die Phantom 1 von DJI «state of the art» war und ich mit einem fetten Drohnenrucksack um die Welt reiste. Dabei sah ich aus wie eine Schildkröte. Als ich den Rucksack beim Security Check öffnete, wurde ich immer wieder gefragt, was denn das für ein Ding in meinem Rucksack sei. Damals waren Drohnen Nischenprodukte. Heute ist das natürlich ganz anders. Drohnen haben sich zum Massenprodukt gewandelt. Meine neuste Drohne, die Mini 3 Pro von DJI ist so klein, dass ich sie in die Hosentasche packen kann. Aber nicht nur die Technik hat Fortschritte gemacht, sondern auch die Reglementierung bezüglich des Drohneneinsatzes. Deshalb lohnt es sich heute, genau hinzuschauen, was für Regeln in den jeweiligen Ländern gelten und nicht zuletzt auch den Pilotenschein zu machen.

Denn diesen bringt die neue Zeitrechnung mit sich. Stellt sich die Frage: Warum ist ein Pilotenschein für Drohnen notwendig? Die Antwort: Weil die vielen Hobbypiloten verantwortungslos mit ihren Fluggeräten umgehen. Natürlich nicht alle. Aber viele. So habe ich beispielsweise erlebt, dass Leute trotz Flugverbot beim Old Man of Storr auf der Isle of Skye in Schottland geflogen sind und dabei ihr Fluggerät geschrottet haben. Man stelle sich vor, wenn das Stück Plastik auf Leute gefallen wäre. Andere sind mit ihren Drohnen schon in Elefantenherden geflogen, haben Tiere aufgescheucht und immer wieder für brenzlige Situationen mit Flugzeugen gesorgt. Genau deshalb werden nun europaweit geltende Regulierungen und damit verbunden, der Drohnen-Pilotenschein, eingeführt. Den Standard schafft die EASA (European Aviation Safety Agency). Aktuell sind 32 Mitgliedsstaaten Teil der EASA, die einheitliche europäische Standards schafft und bei der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe hilft.

Zwei Arten von Drohnenführerscheinen

Die neue EU Drohnenverordnung, welche seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist und auch von der Schweiz so übernommen wird, sieht vor, dass sich Betreiber von Drohnen registrieren müssen.

Grundsätzlich unterscheiden wir mal zwei Kategorien. Den EU-Kompetenznachweis, welcher auch als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet wird und die Kategorien A1 und A3 umfasst. Die Ausbildung erfolgt komplett online im Selbststudium. Das relativ kurze Onlinetraining wird mit einem Test sowie der darauffolgenden Prüfung abgeschlossen. Für die Prüfung hat man 40 Minuten Zeit. Mindestens 75% der Multiple Choice Fragen müssen zum Bestehen richtig beantwortet werden. Wer besteht, erhält den Führerschein als PDF.

Wer möchte, kann gleich aktiv werden und sich auf der Website des Luftfahrtbundesamtes registrieren. https://lba-openuav.de/

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis wird grosser Drohnenführerschein genannt und umfasst die Kategorie A2 (zusätzlich zu A1 und A3). Um den grossen Führerschein zu erwerben, muss man zuerst im Besitz des Kleinen sein. Dieses Training ist wesentlich umfangreicher und geht über die Grundlagen des Drohnenfliegens hinaus. Ebenso ist ein praktisches Training Bestandteil der Ausbildung. Wenn man sich bereit fühlt, kann man dann die Online-Prüfung ablegen. Dabei wird man von einem Experten beobachtet. Das bedeutet, dass man sich bei einer zertifizierten Prüfstelle melden muss. Je nach Prüfstelle erfolgt der Test online oder vor Ort. Es gibt über ganz Deutschland verteilt, also für jeden das passende Angebot. Der Test ist kostenpflichtig. Die Preise variieren dabei von Veranstalter zu Veranstalter. Der Test umfasst 30 Multiple Choice Fragen.

Untenstehend eine Auflistung von deutschen Anbietern:

Drone Class

https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/

Copteruni

https://copteruni.de

Kopter-Profi

https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/

U-Rob 

https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/

DPH Drone Services

https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/

Kopterzentrale

https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/

Ich habe meine Prüfung bei DPH Drone Services abgelegt. Von der Registrierung bis zur Prüfung ging alles fix von der Hand und ich war schnell im Besitz des grossen Drohnenführerscheines.

Auf die Kategorie kommt es an

Eines vorweg: unbemannte Flugobjekte werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Von Privatanwender bis hin zu militärischen Drohnen. Wir als Privatpersonen, oder auch Unternehmen, welche Drohnenaufnahmen gegen Entgelt anbieten, bewegen sich in der so genannten offenen Kategorie. Für diese Kategorie brauchen wir immer einen Führerschein. Grosse Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250 Gramm. Das ist der Grund, weshalb DJI mit der Mini-Serie Drohnen anbietet, welche 249 Gramm wiegen. Aber Achtung: Bringt man Zusatzequipment an, wie beispielsweise einen ND Filter oder das Weitwinkelobjektiv bei der Mini 3 Pro, dann ist die Drohne schnell schwerer als 250 Gramm. Dies bedeutet, dass auch dann ein Führerschein notwendig wird.

Wer eine Drohne über 250 Gramm, mit maximalem Abfluggewicht von unter 2 Kilogramm fliegt, dem reicht der kleine Drohnenführerschein. Aber nur, wenn man in der Kategorie Open A3 fliegt, also mindestens 150 Meter weit weg von Menschen, Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Wer näher ran will, braucht den grossen Führerschein. An dieser Stelle wird es Zeit, sich einen Überblick über die verschiedenen Kategorien zu verschaffen, denn die Offene Kategorie umfasst die vier Unterkategorien A1 Überflug, A1, A2 und A3.

Allen ist gemein, dass ein Überflug von Menschenmassen nicht erlaubt ist. Ebenso darf eine maximale Höhe von 120 Meter nicht überschritten werden. In gewissen Ländern gelten maximal 60 Meter. Der Fernpilot muss jederzeit eingreifen können. Ein Betrieb ist nur innerhalb der Sichtweite erlaubt. Wer mit FPV Drohnen und Brille fliegt, braucht einen Spotter, also eine Person, welche die Drohne im Auge behält und selber über den jeweiligen Führerschein verfügt. Das Fluggerät muss unter 25 Kilogramm wiegen. Das Mindestalter für Drohnenpiloten beträgt 16 und kann je nach Land um bis zu vier Jahre heruntergestuft werden.

Kategorie A1 Überflug

Darf nur mit einer Drohne von unter 250 Gramm gemacht werden. Der Drohnenführerschein ist in diesem Fall erforderlich.

Kategorie A1

Abflugmasse unter 500 Gramm. Kein Überflug von Menschen. 

Kategorie A2

Hier gilt eine Abflugmasse von unter 2 Kilogramm. Der Abstand zu Personen und Objekte darf 150 Meter unterschreiten.

Kategorie A3

Abstand beträgt mindestens 150 Meter.

Neben den Kategorien werden auch so genannte UAS Klassen unterschieden. 

Unterkategorie A1 und UAS Klasse C0

Dies bedeutet, dass nahe an Menschen geflogen werden darf. Aber nur mit Drohnen unter 250 Gramm. Überflug unbeteiligter Personen ist erlaubt. Qualifikation: keine. Das Fluggerät darf maximal 19 Meter pro Sekunde schnell fliegen und maximal 120 Meter hoch.

Unterkategorie A1 und UAS Klasse C1

Das Fluggerät wiegt unter 900 Gramm. Kein Überflug unbeteiligter Personen. Onlinetraining und Onlineprüfung von Nöten. Auch hier gilt der maximale Speed von 19 Metern pro Sekunde und 120 Meter Höhe. Zudem muss die Drohne über einen Höhenmesser, Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung verfügen.

Unterkategorie A2 und UAS Klasse C2

Fluggerät unter 4 Kilogramm. 30 Meter / 5 Meter Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Hierfür ist der grosse Führerschein nötig. 120 Meter Höhe maximal. Die Drohne muss über einen Höhenmesser, Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung verfügen.

Unterkategorie A3 und UAS Klasse C3

Fluggerät unter 25 Kilogramm. Abstand zu Personen mindestens 150 Meter. 120 Meter Höhe maximal. Die Drohne muss über einen Höhenmesser, Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung verfügen.

Eine Übersicht zu den Kategorien gibt es auf der Website des Luftfahrtbundesamtes: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Risikobewertung.html?nn=2997490

Besonderes:

Immer mehr Staaten führen Reglementierungen für den Betrieb von Drohnen ein. Im gleichen Zuge wird das Karten- und Informationsmaterial stetig erweitert. Dadurch wird es möglich, dass man sich stets darüber informieren kann, wo man fliegen darf und wo nicht. Es gibt dabei verschiedene Zonen. Offene Zonen, in denen der Betrieb erlaubt ist. No Fly Zones, in denen der Betrieb auf jeden Fall untersagt ist und Zonen, welche je nach Situation benutzt werden dürfen oder auch nicht. Zukünftig wird es wohl auch möglich sein, dass man spezielle Aufstiegsgenehmigung erhält und in restricted Zones fliegen darf.

In der Schweiz wird der Flugraum von Skyguide überwacht. Skyguide wird zukünftig wohl auch für Drohnen zuständig sein und die Swiss U-Space App von Skyguide sollte irgendwann in der Lage sein, mit der DJI App zu kommunizieren. Mir ist es wichtig zu betonen, dass man als Drohnenpilot stets verantwortungsvoll mit seinen Fluggeräten operieren sollte. No Fly Zones sind tabu. Jegliches Risiko sollte vermieden werden. Bei starken Winden und schlechtem Wetter bleibt die Drohne am Boden. Gefährdet niemals Menschen und Tiere. Wer sich seine erste Drohne kauft, soll sich auf einem offenen Feld damit vertraut machen. Und niemals in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen und an Orten fliegen, wo Rettungseinsätze laufen.

Selber hatte ich schon verschiedenste Drohnen im Einsatz. Darunter die DJI Phantom 1, Phantom 2, Phantom 3, Mavic, Mavic 2 Pro, Mavic 2 Zoom, Mini und Spark. Aktuell setze ich die Air 2S und die Mini 3 Pro ein. 

Auf Idealo findet sich ein umfassender Artikel zum Thema Drohnen, der auch die Technik etwas mehr beleuchtet: https://www.idealo.de/magazin/technik/fotografieren-mit-drohnen

Eines noch: Nie ist mir eine Drohne abgestürzt. Nie habe ich einen Zwischenfall verursacht. Der verantwortungsbewusste Einsatz ist also durchaus möglich und sollte immer die oberste Prämisse eines Drohnenpiloten sein. Deshalb begrüsse ich die Regulierung des Drohneneinsatzes und die Einführung des Drohnenführerscheines. Der schöne Nebeneffekt ist, dass man sich so vertiefter mit seinem Fluggerät vertraut macht und sich wertvolles Wissen zum Betrieb der Drohen aneignet.

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